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Allergene und Zusatzstoffe: Was Lieferdienste kennzeichnen müssen

Veröffentlicht am 26.05.2026

Frische Pasta, Mehl und Eier auf einem Holztisch

Wer Speisen verkauft, muss Gäste über Allergene und bestimmte Zusatzstoffe informieren – im Restaurant genauso wie beim Lieferdienst. Für Online-Bestellungen gilt dabei eine Besonderheit: Die Angaben müssen schon vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick.

Kurz & knapp

  • 14 Hauptallergene müssen angegeben werden – im Online-Shop vor dem Kauf.
  • Bestimmte Zusatzstoffe brauchen eine Kenntlichmachung wie „mit Farbstoff“ oder „koffeinhaltig“.
  • Fußnoten und Kürzel sind erlaubt, solange sie leicht zu finden und gut lesbar sind.

Die rechtlichen Grundlagen

  • Allergene: Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) legt die 14 Hauptallergene fest. Wie nicht vorverpackte Lebensmittel gekennzeichnet werden, regelt in Deutschland die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).
  • Zusatzstoffe: Zugelassen sind sie EU-weit über die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Kenntlichmachung in der Gastronomie regelt heute die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV), die die frühere Zusatzstoff-Zulassungsverordnung abgelöst hat.
  • Online-Verkauf: Nach Art. 14 LMIV müssen die Pflichtangaben vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein – also im Shop – und spätestens bei der Lieferung noch einmal.

Die 14 Hauptallergene

Allergensteckt zum Beispiel in
Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel)Pizzateig, Pasta, Brot, Panade
KrebstiereGarnelen, Surimi, Krabbenchips
EierMayonnaise, frische Pasta, Panade
FischSardellen, Fischsauce, Thunfisch
ErdnüsseSaucen der asiatischen Küche, Desserts
SojaSojasauce, Tofu, Fleischersatz
Milch (einschließlich Laktose)Käse, Sahnesaucen, Pesto
Schalenfrüchte (Nüsse)Pesto, Desserts, Nougat
SellerieBrühe, Bolognese, Gewürzmischungen
SenfDressings, Burgersaucen, Marinaden
SesamBurgerbrötchen, Sushi, Hummus
Schwefeldioxid und SulfiteWein, Trockenobst, Essig
Lupinenvegane Produkte, manche Backwaren
WeichtiereCalamari, Muscheln, Schnecken

Zusatzstoffe mit Kenntlichmachung

ZusatzstoffAngabe
Farbstoffe„mit Farbstoff“ – bei bestimmten Azofarbstoffen zusätzlich „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“
Konservierungsstoffe„mit Konservierungsstoff“ oder „konserviert“; bei Nitritpökelsalz „mit Nitritpökelsalz“
Antioxidationsmittel„mit Antioxidationsmittel“
Geschmacksverstärker„mit Geschmacksverstärker“
Schwefeldioxid / Sulfite (in bestimmter Menge)„geschwefelt“
Eisensalze (z. B. bei Oliven)„geschwärzt“
Überzugsmittel bei Obst„gewachst“
Phosphate in Fleischerzeugnissen„mit Phosphat“
Süßungsmittel„mit Süßungsmittel(n)“; bei Aspartam zusätzlich „enthält eine Phenylalaninquelle“
Koffein / Chinin„koffeinhaltig“ bzw. „chininhaltig“

Die Angaben findest du in den Zutatenlisten deiner eingekauften Produkte – etwa bei Wurst, Käse, Saucen und Getränken. Prüfe sie bei jedem Lieferantenwechsel neu.

Wie muss gekennzeichnet werden?

Gefordert ist eine Angabe, die gut sichtbar, deutlich und leicht lesbar ist. In der Praxis bewährt haben sich Kürzel oder Fußnoten am Gericht mit einer Legende auf derselben Seite. Im Online-Shop sollten die Angaben direkt beim Artikel abrufbar sein, zum Beispiel über ein Info-Symbol. Auch Extras und Beilagen gehören dazu – die Salami auf der Pizza bringt eigene Zusatzstoffe mit.

Im Laden ist für Allergene auch eine mündliche Auskunft möglich, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt und gut sichtbar darauf hingewiesen wird. Für den Online-Shop reicht das nicht: Dort müssen die Informationen schon vor der Bestellung verfügbar sein.

Praxis-Tipp

Pflege Allergene und Zusatzstoffe dort, wo auch deine Artikel gepflegt werden – im Bestellsystem. Gute Liefershop-Systeme bringen die Liste der 14 Allergene und die gängigen Zusatzstoffe bereits mit, sodass du sie den Speisen und Extras nur noch zuordnen musst. Diese Funktion gehört auf jede Checkliste für die Software-Auswahl.

Wichtig

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten helfen die Lebensmittelüberwachung deines Kreises bzw. deiner Stadt und die IHK. Fehlende oder falsche Angaben können Bußgelder und Abmahnungen nach sich ziehen – und für Allergiker gefährlich sein.

Stand: Mai 2026. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Verordnungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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