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Preiskalkulation für Lieferdienste: So rechnest du richtig

Veröffentlicht am 15.09.2026

Ein Stück Lasagne auf einem Teller

Viele Lieferdienste setzen ihre Preise nach Gefühl oder nach der Konkurrenz. Das geht lange gut – bis Zutaten, Löhne und Gebühren steigen und am Monatsende trotz voller Auftragsbücher kaum etwas übrig bleibt. Eine saubere Kalkulation zeigt, welche Gerichte wirklich Geld verdienen und wo du nachsteuern musst.

Kurz & knapp

  • Rechne pro Gericht: Wareneinsatz + Verpackung + anteilige Lieferkosten + Gebühren.
  • Gelieferte Speisen: 7 % Mehrwertsteuer, Getränke: 19 %.
  • Portalprovision gehört in die Kalkulation – sonst verdienst du dort schnell nichts mehr.

Schritt 1: Wareneinsatz pro Gericht

Liste für jedes Gericht alle Zutaten mit Menge und Einkaufspreis auf – vom Teig über die Tomatensauce bis zum Basilikumblatt. Dazu ein kleiner Aufschlag für Verschnitt und Verderb. Als grobe Orientierung gilt in der Gastronomie ein Wareneinsatz von etwa 25 bis 35 Prozent des Nettopreises; liegt ein Gericht deutlich darüber, lohnt ein genauer Blick.

Schritt 2: Verpackung und Beilagen

Karton, Schale, Deckel, Tüte, Serviette, Besteck, Dip – das sind schnell 0,30 bis über 1 Euro pro Bestellung. Bei Mehrweg-Systemen kommen Pfand oder Systemgebühren dazu.

Schritt 3: Lieferkosten

Die Lieferung ist der größte Unterschied zum Restaurant. Rechne Fahrerlohn (seit Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde), Fahrzeug, Sprit oder Strom und Versicherung auf eine Stunde um und teile durch die Zahl der Lieferungen pro Stunde. Ein Beispiel: 22 Euro Kosten pro Fahrerstunde bei 2,5 Lieferungen pro Stunde ergeben rund 8,80 Euro pro Lieferung. Das ist der Grund, warum Mindestbestellwerte und Anfahrtskosten so wichtig sind – und warum gute Tourenplanung bares Geld spart.

Schritt 4: Gebühren

  • Zahlungsgebühren für PayPal, Karte und Wallets: je nach Anbieter etwa 1,5 bis 3 Prozent plus Fixbetrag (Details im Vergleich).
  • Portalprovision: rund 13 bis 30 Prozent plus Mehrwertsteuer, je nach Modell (Provision oder Festpreis?).
  • Software und Kasse: feste Monatskosten auf die erwartete Zahl der Bestellungen verteilen.

Schritt 5: Gemeinkosten und Gewinn

Miete, Energie, Küchenpersonal, Versicherungen, Werbung und Steuerberatung fallen unabhängig von der einzelnen Bestellung an. Teile sie durch die Zahl der Bestellungen im Monat und rechne einen Gewinnaufschlag dazu. Erst dann kennst du deinen Mindestpreis.

Beispiel: Pizza Margherita, 32 cm

PositionBetrag
Wareneinsatz (Teig, Sauce, Käse, Basilikum)2,10 €
Karton und Serviette0,45 €
Anteil Lieferkosten (bei 2 Pizzen pro Lieferung)4,40 €
Anteil Gemeinkosten2,50 €
Selbstkosten netto9,45 €
+ Gewinnaufschlag 15 %1,42 €
+ 7 % Mehrwertsteuer0,76 €
Verkaufspreis im eigenen Shopca. 11,60 €

Über ein Portal mit 13 Prozent Provision (zzgl. MwSt.) müsste dieselbe Pizza rund 13,80 Euro kosten, um dasselbe übrig zu lassen. Deshalb verlangen viele Betriebe auf Portalen höhere Preise als im eigenen Shop – das ist zulässig, solange dein Vertrag mit dem Portal das nicht ausschließt.

Mehrwertsteuer

Seit 2026 gilt für Speisen generell der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent – bei der Lieferung war das schon vorher so. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Bei Menüs mit Getränk muss der Preis aufgeteilt werden. Lass dir die korrekte Aufteilung von deiner Steuerberatung bestätigen.

Praxis-Tipp

Eine ausführliche Anleitung mit Rechenvorlage bietet der kostenlose Leitfaden zur Preiskalkulation im Lieferdienst. Wer seine Preise anschließend ändert, sollte das auch im Shop sauber pflegen – und Angebote erst nach der Kalkulation festlegen.

Fazit

Kalkulation ist keine Raketenwissenschaft, sondern Fleißarbeit, die sich lohnt. Wer seine Kosten pro Gericht kennt, setzt Preise mit gutem Gewissen, erkennt Verlustbringer und weiß genau, wie viel ihn jeder Bestellkanal wirklich kostet.

Stand: September 2026. Beispielwerte zur Veranschaulichung – deine Zahlen weichen ab. Keine Steuerberatung.

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