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Veröffentlicht am 12.05.2026

Neben der Datenschutzerklärung ist das Impressum für jeden Lieferdienst mit Website, Bestellshop oder Social-Media-Auftritt Pflicht. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen von Mitbewerbern und Bußgelder. Der Aufwand dagegen ist gering. Wichtig: Seit Mai 2024 hat sich die Rechtsgrundlage geändert.
Kurz & knapp
Lange stand die Impressumspflicht im Telemediengesetz (TMG). Seit dem 14. Mai 2024 gilt stattdessen § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Inhaltlich hat sich wenig geändert – aber ein Impressum, das noch auf das TMG oder gar den Mediendienste-Staatsvertrag verweist, wirkt veraltet und sollte angepasst werden. Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet, etwa einen Blog, nennt zusätzlich eine verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV).
Neu seit Juli 2025
Die EU hat ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Der früher vorgeschriebene Link darauf ist seitdem nicht mehr nötig – und sollte entfernt werden, weil er ins Leere führt und selbst abmahnfähig sein kann.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein eindeutig beschrifteter Link („Impressum“) auf jeder Seite, meist im Fußbereich – auch im Bestellshop und in der App. Auch Profile in sozialen Netzwerken und das Google-Unternehmensprofil können eine Impressumspflicht auslösen; dort genügt ein klar benannter Link auf das Impressum der Website.
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Häufiger und teurer sind in der Praxis Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Beides lässt sich mit einem sauberen Impressum leicht vermeiden.
Praxis-Tipp
Achte darauf, dass dein Bestellsystem eigene Seiten für Impressum, Datenschutz und AGB vorsieht und dass du sie selbst bearbeiten kannst. Zur Website gehört außerdem eine aktuelle Datenschutzerklärung und – für den Online-Verkauf – die Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen.
Ein vollständiges Impressum ist schnell erstellt und schützt vor unnötigem Ärger. Prüf es mindestens einmal im Jahr – und immer dann, wenn sich Rechtsform, Anschrift oder Kontaktdaten ändern. Im Zweifel hilft ein Blick von Anwalt, Kammer oder Steuerberatung, die solche Fragen oft schnell beantworten.
Stand: Mai 2026. Keine Rechtsberatung. Die Anforderungen können je nach Rechtsform und Bundesland abweichen; für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln.
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