Das Praxis-Magazin für Lieferdienste
Wir erklären, was Pizzerien, Bringdienste und Restaurants mit Lieferservice heute wissen müssen: vom eigenen Bestellshop über Google und Marketing bis zu Allergenen, Impressum und sauberer Kalkulation.
24 Ratgeberaktualisiert für 2026
0 % Provision?So geht der eigene Shop
Liefershop, Bestell-App und Software: Kosten, Funktionen, Provision und Bezahlung im Vergleich.
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Bestellannahme, Bondrucker, Fahrer-App und Verpackung – die Technik hinter dem Lieferdienst.
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Mehr Bestellungen mit Google, Fotos, Angeboten, Stammkunden-Aktionen und gutem Service.
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Impressum, Allergene, Domain, Kalkulation: was Lieferdienste rechtlich und kaufmännisch wissen müssen.
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Zwischen Bestellung und Klingeln liegt die Zeit der Ungewissheit. Warum eine Bestätigung mit Lieferzeit zufriedenere Gäste, weniger Anrufe und bessere Telefonnummern bringt.
Kostenlos · zum Abhaken
Über 60 Fragen, die du jedem Anbieter stellen solltest – von versteckten Kosten über Vertragslaufzeit bis zu Bezahlung, Lieferzonen und Kundendaten. Damit vergleichst du Systeme in einer Stunde statt in einer Woche.
Rechenbeispiel
Provisionen fallen bei jeder Bestellung an – auch bei Stammkunden, die dich ohnehin kennen. Ein Beispiel mit 2.500 Euro Monatsumsatz über das Portal zeigt, warum sich ein eigener Bestellkanal schon bei wenigen Bestellungen am Tag lohnt.
Wichtig: Das Portal muss nicht sofort weg. Viele Betriebe nutzen es weiter für Neukunden und holen Stammgäste mit Flyer-Beilegern, QR-Codes und Treue-Aktionen in den eigenen Shop.
| Monatsumsatz 2.500 € | Kosten |
|---|---|
| Portal, eigene Auslieferung ca. 13 % Provision zzgl. MwSt. | ≈ 387 € |
| Portal mit Portal-Fahrern ca. 30 % Provision zzgl. MwSt. | ≈ 893 € |
| Eigener Liefershop Festpreis z. B. 39–49 € zzgl. MwSt., keine Provision | ≈ 46–58 € |
| Mögliche Ersparnis pro Monat | über 300 € |
Vereinfachte Beispielrechnung, brutto. Zahlungsgebühren (PayPal, Karte) fallen in beiden Modellen an. Provisionssätze je nach Vertrag unterschiedlich.
14
Hauptallergene müssen in deinem Shop schon vor der Bestellung abrufbar sein.
7%
Mehrwertsteuer auf gelieferte Speisen – Getränke bleiben bei 19 Prozent.
2023
Seitdem gilt die Mehrweg-Angebotspflicht – auch für Lieferungen.
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns Gastronomen am häufigsten stellen – mit dem Link zum ausführlichen Beitrag.
Spezialisierte Liefershop-Systeme kosten meist eine feste Monatsgebühr – je nach Anbieter und Paket grob zwischen 30 und 100 Euro, dazu teils eine Einrichtungsgebühr. Provisionsfreie Systeme berechnen keinen Anteil am Umsatz; es kommen nur die Gebühren des Zahlungsanbieters dazu. Worauf du beim Vergleich achten solltest, zeigt unsere Checkliste für Liefershop-Systeme.
Portale bringen Reichweite, kosten aber je nach Modell rund 13 bis über 30 Prozent Provision pro Bestellung. Viele Betriebe fahren zweigleisig: Das Portal bleibt für Neukunden, Stammkunden werden Schritt für Schritt in den eigenen Bestellshop geholt. Wie das gelingt, steht in unserem Beitrag Lieferando-Alternative: der eigene Bestellkanal.
Ja. Beim Verkauf im Internet müssen die 14 Hauptallergene schon vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein – also direkt im Shop bei der Speise oder über eine gut erreichbare Übersicht. Zusatzstoffe wie „mit Konservierungsstoff“ oder „koffeinhaltig“ gehören ebenfalls dazu. Details in unserem Ratgeber zu Allergenen und Zusatzstoffen.
Name und Anschrift des Inhabers bzw. der Firma, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, eine schnelle Kontaktmöglichkeit (E-Mail und z. B. Telefon), gegebenenfalls Register und Registernummer sowie Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer. Seit Mai 2024 heißt die Grundlage § 5 DDG statt TMG. Mehr dazu im Beitrag Das gehört in dein Lieferdienst-Impressum.
Der wichtigste Hebel für lokale Betriebe ist ein vollständiges, gepflegtes Google-Unternehmensprofil mit aktuellen Öffnungszeiten, guten Fotos, Bestell-Link und vielen Bewertungen. Dazu kommen eine schnelle, mobil optimierte Website und Erwähnungen in lokalen Verzeichnissen. Unsere Anleitung zum Google-Unternehmensprofil zeigt die einzelnen Schritte.
Ja. Wer Essen in Einweg-Kunststoffverpackungen ausliefert, muss seit 2023 auch eine Mehrweg-Alternative anbieten – zum gleichen Preis. Ausgenommen sind nur sehr kleine Betriebe; bei Lieferdiensten zählen dafür auch Lager- und Versandflächen mit. Alles Wichtige im Beitrag Mehrweg im Lieferdienst.
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